Beihilfe für Frauen in Berufsausbildung mit zertifiziertem FIT-Abschluss

Sie machen eine technische Ausbildung, mit einem zertifiziertem Abschluss oder mindestens einem Lehrabschluss? Dann haben Sie eventuell auch Anspruch auf diese Beihilfe!

Wer hat Anspruch auf die Beihilfe?

Anspruch auf die Beihilfe haben Frauen, die eine technische Ausbildung absolvieren und zurzeit beim AMS Niederösterreich als arbeitslos gemeldet sind. Der Antrag auf Förderung kann frühestens sechs Monate nach Beginn der Qualifizierung gestellt werden.
Die erforderlichen Unterlagen werden vom jeweiligen Bildungsträger bzw. von der regionalen Geschäftsstelle des AMS an die Teilnehmerinnen ausgegeben.

So hoch ist die Beihilfe

Die Höhe der Unterstützung beträgt weiterhin 366,- €. Sie wird in Raten zu à 122,- € in drei aufeinanderfolgenden Monaten auf das von der Teilnehmerin bekanntgegebene Konto überwiesen.

Die AK Niederösterreich finanziert die Beihilfe aus Mitteln des Josef Hesoun-Fonds.